Rechtsprechung
   BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17147
BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11 (https://dejure.org/2011,17147)
BVerwG, Entscheidung vom 26.07.2011 - 1 WB 13.11 (https://dejure.org/2011,17147)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 (https://dejure.org/2011,17147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des Bundesministeriums der Verteidigung über die Nachbesetzung des Dienstpostens des Abteilungsleiters; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Nichtberücksichtigung eines Berufssoldaten bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidungen eines Abteilungsleiters des Bundesministeriums der Verteidigung über die Nachbesetzung des Dienstpostens des Abteilungsleiters; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Nichtberücksichtigung eines Berufssoldaten bei ...

  • datenbank.nwb.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.03.2009 - 1 WB 46.08

    Eignung; Verwendung; Verwendungsaufbau; Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung.

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 22. Januar 2009, BGBl I S. 81) verlangt zwar von dem jeweiligen Antragsteller nicht mehr die förmliche Stellung eines Feststellungsantrages (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 20 ); der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 24. März 2009 a.a.O. und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO).

    Es kommt hinzu, dass es nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Darlegung dieses Feststellungsinteresses erforderlich ist, dass ein entsprechender Prozess mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist und nicht offensichtlich als aussichtslos erscheint (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2009 a.a.O., m.w.N.; Kopp/Schenke, a.a.O. § 113 Rn. 136).

    Dazu gehört außerdem, dass der jeweilige Antragsteller Grund und Inhalt des behaupteten Schadens näher konkretisiert und die Kausalität zwischen diesem Schaden und der angefochtenen Entscheidung glaubhaft macht (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2009 a.a.O. und vom 24. November 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.11.2009 - 1 WB 86.08

    Anhörungsrüge im Wehrbeschwerdeverfahren; Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    In diesem Fall ist eine eventuelle Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen Gericht zu erheben, ohne dass zuvor ein (gesondertes) gerichtliches Verfahren zur Klärung der Frage, ob die angegriffenen Maßnahme rechtwidrig war, durchgeführt wird (stRspr., vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - und vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 86.08 - Rn. 24).

    Dazu gehört außerdem, dass der jeweilige Antragsteller Grund und Inhalt des behaupteten Schadens näher konkretisiert und die Kausalität zwischen diesem Schaden und der angefochtenen Entscheidung glaubhaft macht (vgl. Beschlüsse vom 24. März 2009 a.a.O. und vom 24. November 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.2011 - 2 A 2.09

    Schadensersatzanspruch; Bewerberauswahl; Auswahlverfahren; rechtmäßiger Abbruch;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    Das ist aber weder dargetan noch sonst ersichtlich (vgl. im Übrigen zur Frage eines möglichen Schadensersatzanspruchs bei Abbruch des Bewerbungsverfahrens auch Urteil vom 31. März 2011 - BVerwG 2 A 2.09 - juris ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist nur dann anzunehmen, wenn künftig mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der dann die gerichtliche Entscheidung über den Feststellungsantrag berücksichtigt werden kann (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerwG, Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 12 m.w.N.; Kopp, VwGO, 16. Auflage 2009, § 113 Rn. 141).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 1 WB 1.05

    Sonderurlaub; Erholungsurlaub; Fortsetzungsfeststellungsantrag;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    In diesem Fall ist eine eventuelle Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen Gericht zu erheben, ohne dass zuvor ein (gesondertes) gerichtliches Verfahren zur Klärung der Frage, ob die angegriffenen Maßnahme rechtwidrig war, durchgeführt wird (stRspr., vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 1 WB 1.05 - und vom 24. November 2009 - BVerwG 1 WB 86.08 - Rn. 24).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 42.09

    Erledigung der Hauptsache; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 22. Januar 2009, BGBl I S. 81) verlangt zwar von dem jeweiligen Antragsteller nicht mehr die förmliche Stellung eines Feststellungsantrages (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 20 ); der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 24. März 2009 a.a.O. und vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO).
  • BVerwG, 29.04.2008 - 1 WB 11.07

    Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr; Promotion.

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist nur dann anzunehmen, wenn künftig mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der dann die gerichtliche Entscheidung über den Feststellungsantrag berücksichtigt werden kann (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerwG, Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 12 m.w.N.; Kopp, VwGO, 16. Auflage 2009, § 113 Rn. 141).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 WB 59.08

    Konkurrentenstreitigkeit; Auswahlerwägungen; Dokumentationspflicht.

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    Zwar fehlte es insoweit an der hier erforderlichen Rechtsmittelbelehrung (vgl. dazu Beschluss vom 16. Dezember 2008 - BVerwG 1 WB 59.08 - Rn. 26
  • BVerwG, 03.07.1961 - III C 339.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht ein Feststellungsinteresse auch für den Fall bejaht hat, dass der ursprünglich angefochtene Verwaltungsakt während des Revisionsverfahrens durch einen neuen (sachgleichen) Verwaltungsakt ersetzt worden ist, ist dies damit begründet worden, dass es der Behörde anderenfalls möglich wäre, ein in der Revisionsinstanz anhängiges Verfahren zu beenden und von neuem beginnen zu lassen (Urteil vom 3. Juli 1961 - BVerwG 3 C 339.58 - BVerwGE 12, 303 ).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 1 WB 45.07

    Beschwerdefrist; Kenntnis vom Beschwerdeanlass; Personalgespräch; Vermerk;

    Auszug aus BVerwG, 26.07.2011 - 1 WB 13.11
    Nach Ablauf von fast zwei Jahren zwischen der Kenntnis des Antragstellers von der Entscheidung (vgl. dazu Beschluss vom 13. August 2008 - BVerwG 1 WB 45.07 - Buchholz 450.1 § 6 WBO Nr. 5) und dem Eingang des Rechtsbehelfs bei seinem Disziplinarvorgesetzten spricht aber viel dafür, dass das Rechtsmittel trotz der Regelung des § 7 Abs. 2 WBO als verwirkt anzusehen ist (vgl. auch § 58 Abs. 2 Satz 1, § 60 Abs. 3 VwGO, § 234 Abs. 3 ZPO).
  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 76.08
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 19).

    Die Erledigung ist auch nicht bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten; der Antragsteller ist deshalb nicht darauf zu verweisen, eine eventuelle Schadensersatzklage unmittelbar beim zuständigen Gericht zu erheben, das inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme überprüft (vgl. hierzu Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.12.2014 - 1 WB 6.13

    Freigestelltes Personalratsmitglied; Benachteiligungsverbot; Nachzeichnung des

    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 19).
  • BVerwG, 27.02.2014 - 1 WB 7.13

    Auswahlverfahren; Abbruch des Verfahrens; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 19).

    Auch ist das erledigende Ereignis (Auflösung des ... und Sperrung des strittigen Dienstpostens zur Nachbesetzung) vorliegend nicht bereits vor Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten; der Antragsteller ist deshalb nicht darauf zu verweisen, eine Schadenersatzklage unmittelbar beim zuständigen (Verwaltungs- oder ordentlichen) Gericht zu erheben, das inzident die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Maßnahme überprüft (vgl. hierzu Beschluss vom 26. Juli 2011 a.a.O. Rn. 21 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.12.2011 - 1 WB 37.10
    Zusätzlich kommt auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - , vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

    Allerdings ist es Sache des Antragstellers, sein Feststellungsinteresse substanziiert geltend zu machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO, Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist dann anzunehmen, wenn künftig konkret mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der die gerichtliche Feststellung für den Antragsteller von Nutzen sein kann (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; Beschluss vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 13 m.w.N., Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 59.13

    Antragsänderung; Klageänderung; Gerichtliches Wehrbeschwerdeverfahren.

    Unabhängig davon gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats für das so begründete Feststellungsinteresse einschränkend, dass die Erledigung des ursprünglichen Antragsbegehrens erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; (nur) in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme oder der Entscheidung bzw. der Unterlassung fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für den nachfolgenden Schadensersatzprozess zu erhalten (vgl. Beschlüsse vom 23. Juni 2004 - BVerwG 1 WB 20.04 - und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 21, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 53.12

    Anspruch eines Soldaten auf Änderung der Verwendung bzw. Zulassung eines

    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 22. Januar 2009, BGBl I S. 81) verlangt zwar von dem jeweiligen Antragsteller nicht mehr das Stellen eines förmlichen Feststellungsantrages (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - Rn. 23 und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 20 ); der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, z.B. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 a.a.O. Rn. 25, vom 24. März 2009 a.a.O. Rn. 22, vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. zu § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 18).

    Zusätzlich kommt auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 19).

    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist daher nur dann anzunehmen, wenn künftig mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der dann die gerichtliche Entscheidung über den Feststellungsantrag berücksichtigt werden kann (Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 20 m.w.N.).

  • BVerwG, 22.11.2011 - 1 WB 47.10

    Feststellung der Rechtswidrigkeit von erledigten Versetzungsverfügungen eines

    Zusätzlich kommt auch ein berechtigtes Feststellungsinteresse in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 12 m.w.N., vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

    Allerdings ist es Sache des Antragstellers, sein Feststellungsinteresse substanziiert geltend zu machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

    Ein Feststellungsinteresse wegen Wiederholungsgefahr ist dann anzunehmen, wenn künftig konkret mit einer vergleichbaren Situation zu rechnen ist, bei der die gerichtliche Feststellung für den Antragsteller von Nutzen sein kann (BVerfG, Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 - BVerfGE 110, 77 ; BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2008 - BVerwG 1 WB 11.07 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 31 S. 13 m.w.N. und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 -).

  • BVerwG, 17.04.2019 - 1 WB 18.18

    Heimatnahe Versetzung; unzulässige Antragsänderung; Berufstätigkeit der Ehefrau

    Das erforderliche Feststellungsinteresse kann sich nach der Rechtsprechung des Senats aus einem Rehabilitierungsinteresse, aus einer Wiederholungsgefahr oder aus der Absicht ergeben, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, sofern dieser nicht von vornherein als aussichtslos erscheint; ein Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 19).

    Wird das Feststellungsinteresse auf die Absicht, einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, gestützt, so gilt nach ständiger Rechtsprechung des Senats einschränkend, dass die Erledigung erst nach Rechtshängigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung eingetreten sein darf; nur in einem solchen Fall entspricht es dem Gedanken der Prozessökonomie, das ursprünglich anhängige Anfechtungs- oder Verpflichtungsbegehren mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme fortzusetzen, um die im Verfahren vor dem Wehrdienstgericht gewonnenen Erkenntnisse für das nachfolgende Schadensersatzverfahren zu erhalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juli 2011 - 1 WB 13.11 - Rn. 21 und vom 27. Mai 2014 - 1 WB 54.13 - juris Rn. 19, jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 67.11

    Einfache Sicherheitsüberprüfung; Einstellung des

    Ein berechtigtes Feststellungsinteresse kommt auch in Betracht, wenn die erledigte Maßnahme eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich zieht (vgl. z.B. Beschluss vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 19).
  • BVerwG, 20.11.2012 - 1 WB 21.12

    Anhörung; Befragung; Geheimschutzbeauftragter; Militärischer Abschirmdienst;

    § 19 Abs. 1 Satz 3 WBO in der seit dem 1. Februar 2009 geltenden Fassung (Bekanntmachung vom 22. Januar 2009, BGBl I S. 81) verlangt zwar von dem jeweiligen Antragsteller nicht mehr die förmliche Stellung eines Feststellungsantrages (vgl. Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 - und vom 24. März 2009 - BVerwG 1 WB 46.08 - Rn. 20 ); der Antragsteller muss aber das Feststellungsinteresse substantiiert geltend machen (stRspr, Beschlüsse vom 17. Februar 2009 - BVerwG 1 WB 76.08 -, vom 24. März 2009 a.a.O., vom 25. März 2010 - BVerwG 1 WB 42.09 - Buchholz 450.1 § 19 WBO Nr. 3 = NZWehrr 2010, 161 m.w.N. und vom 26. Juli 2011 - BVerwG 1 WB 13.11 - Rn. 18).
  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 14.12

    Konkurrentenstreit um die Besetzung des nach Besoldungsgruppe A 16 bewerteten

  • BVerwG, 06.09.2022 - 1 WB 29.21

    Anspruch auf Generalsdienstposten nach förderlicher Auswahlentscheidung

  • BVerwG, 30.08.2019 - 1 WB 24.18

    Rechtsstreit um die Gewährung von Urlaub unter Fortfall der Geld- und Sachbezüge

  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 5.18

    Arbeitszeitkonto; Befreiung; Dienstleistungspflicht; Erledigung;

  • BVerwG, 31.08.2017 - 1 WB 36.16

    Versetzungsantrag; Erledigung; Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • BVerwG, 25.09.2014 - 1 WB 6.14

    Truppendienstliche Maßnahmen - Erledigung und Fortsetzungsfeststellungsantrag

  • BVerwG, 24.04.2012 - 1 WB 73.11

    Beurlaubung eines Soldaten zur Wahrnehmung einer hauptberuflichen Tätigkeit bei

  • VG Würzburg, 03.01.2022 - W 3 K 20.797

    Verwaltungsrechtsweg, Fortsetzungsfeststellungsklage, Versäumung der Klagefrist,

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18

    Rückwirkende Korrektur einer Versetzungsverfügung ins Ausland bei einem

  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 24.15

    Auswahlentscheidung; NATO-Agentur; Nominierung für hauptberufliche Tätigkeit in

  • BVerwG, 26.02.2013 - 1 WB 15.12

    Dienstliche Maßnahme; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der

  • BVerwG, 27.09.2017 - 1 WB 33.17

    Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im

  • BVerwG, 30.08.2018 - 1 WB 15.18

    Beschwerdeanlass; Beschwerdegegenstand; Erledigung in der Hauptsache;

  • BVerwG, 26.02.2015 - 1 WB 32.14

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Sonderbeurteilung bei Übernahme in das

  • BVerwG, 27.05.2014 - 1 WB 54.13

    Voraussetzungen für das Interesse eines Berufssoldaten auf Feststellung der

  • BVerwG, 27.08.2015 - 1 WB 16.15

    Freigestelltes Personalratsmitglied; fiktive Versetzung auf höherwertigen

  • BVerwG, 25.08.2016 - 1 WB 9.16

    Konkurrentenstreit; Rechtsschutzbedürfnis eines Aufhebungsantrags;

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 WB 48.14

    Verwendungsbeschränkung durch Kommandierungsverfügung; ziviler Posten der

  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 14.20

    Nicht dienstpostengerechte Verwendung; Erledigung durch Versetzung

  • BVerwG, 19.07.2018 - 1 WB 30.17

    Beschwerde; Einlegung der Beschwerde; Empfangszuständigkeit für Beschwerde;

  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 39.17

    Beschwerde eines Soldaten gegen eine Kommandierung zu einem

  • BVerwG, 30.06.2016 - 1 WB 36.15

    Ablehnung des Versetzungsgesuchs; Erledigung; fehlendes Feststellungsinteresse

  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 49.14

    Konkurrentenstreit; Fortsetzungsfeststellungsantrag; Zulässigkeit

  • BVerwG, 30.08.2018 - 1 WB 37.17

    Darlegung eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses eines Hauptbootsmanns der

  • BVerwG, 12.08.2014 - 1 WB 42.13

    Rechtmäßigkeit der Entpflichtung eines Berufssoldaten zur fliegerischen

  • BVerwG, 21.03.2013 - 1 WB 2.13

    Versetzung des Kommandeurs einer Lehrgruppe aufgrund des behaupteten Bestehens

  • BVerwG, 26.04.2018 - 1 WB 35.17

    Kommandierung zur Dienstleistung mit Versorgung ambulanter und stationärer

  • VG Würzburg, 27.04.2023 - W 3 K 23.83

    Inobhutnahme, Verwaltungsrechtsweg, Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit

  • VG München, 04.08.2020 - M 30 K 18.5917

    Unzulässige Fortsetzungsfeststellungsklage gegen Hausverbot

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht